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Änderung Bitumenbruch ab 01.05.2024

28.04.2024

hiermit möchten wir Ihnen mitteilen, dass sich die Annahmebedingungen des Bitumenbruchs ab dem 01.05.2024 ändert:

Die Annahme von Bitumen- / Asphaltaufbruch kann nur noch mit Vorlage einer gültigen EBV-Beprobung sowie dem Verwertungsklassennachweis nach RuVA-StB bei uns direkt erfolgen.
Liegt nur ein Nachweis über die jeweilige Verwertungsklasse vor, gelten ab dem 01.05.2024 neue Annahmepreise für unser Zwischenlager.

Bitte beachten Sie, dass die Beprobungen nach EBV (RC-Baustoffe) mindestens 3-4 Wochen in Anspruch nehmen.

Liegen weder die Beprobung nach EBV noch ein Verwertungsklassennachweis nach RuVA-StB vor, können wir das Bitumen- / Asphaltaufbruchmaterial nicht annehmen.

Wir bitten um Verständnis über die kurzfristige Änderung.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.